Pflege-Beratungsgespräch bei Pflegegrad 1 - 5
OHNE Vertragsbindung
- auch für Nichtkunden -
Seit November 2025 haben wir die Anerkennung als Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz gemäß § 37 Abs. 7 SGB XI durch die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen erhalten.
Die verpflichtende Pflege-Beratung nach § 37 Abs. 7 SGB XI richtet sich an pflegebedürftige Menschen und Ihre An- / Zugehörigen, die zuhause Selbstbestimmt leben und Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhalten.
Wir bieten Ihnen eine individuelle Pflege-Beratung für eine optimale Versorgung zuhause!
Sie umfasst:
- den Nachweis über den Pflege-Beratungsbesuch (§ 37 Abs. 7 SGB XI) gemäß dem GKV-Spitzenverband
- Empfehlungen zur Verbesserung der Pflegesituation
- Erläuterung zu den Möglichkeiten der Inanspruchnahme weiterer Leistungen und deren Finanzierung
Damit sind wir Ihnen auch bei den verpflichtenden Pflege-Beratungsgesprächen für die Pflegekasse ein kompetenter und verlässlicher (Ansprech-) Partner!
Um das Angebot nutzen zu können ist KEIN Vertrag mit dem LebensBaum notwendig!
Die Beratung ist kostenlos für Sie und Ihre An- / Zugehörigen, und wird von der Pflegekasse finanziert.
Wir freuen uns sehr unser Angebot für ALLE ausbauen zu können und somit zu einer besseren Versorgung beizutragen.
Vereinbaren Sie am besten noch heute Ihren Termin für das anstehende Pflege-Beratungsgespräch gemäß Paragraph 37 Abs. 7 SGB XI mit unserer Pflegefachfrau Jessica Oster.
Die folgende Tabelle / Übersicht dient Ihnen als Orientierungshilfe,
wann die jeweiligen Pflege-Beratungsge-spräche, laut den Pflegekassen, erfolgen müssen.

Pflegegeldempfänger
mit Pflegegrad
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Beratungseinsatz nach Paragraph 37.3
Nicht vorgeschrieben
1 x pro Jahr möglich
1 x pro Halbjahr
1 x pro Halbjahr
1 x pro Vierteljahr
1 x pro Vierteljahr
Zeitraum, in dem die Beratung stattfinden muss
Freiwillig
01.01. - 31.12.
01.01. - 30.06.
01.07 . -31.12.
01.01. - 30.06.
01.07. - 31.12.
01.01. - 31.03.
01.04. - 30.06.
01.07. - 30.09.
01.10. - 31.12.
01.01. - 31.03.
01.04. - 30.06.
01.07. - 30.09.
01.10. - 31.12.
